Am Sonntagmorgen haben Polizeibeamte im Rahmen ihrer Streifentätigkeit einen Pkw-Fahrer festgestellt, dessen Pkw ohne bestehenden Versicherungsschutz war. Der 40-jährige Fahrzeugführer konnte im Rahmen der sich anschließenden Kontrolle keinen Versicherungsschutz nachweisen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Verkehrsvergehensanzeige gefertigt.
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Sonntag, 24.03.2024, 08:00 Uhr
- Kategorie
- Die Polizei
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 25.03.2024
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