Um rund 18 Prozent, von 253 auf 299, stieg die Anzahl der Verkehrsunfälle, die im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr auf den Bundesautobahnen im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Ost auf einen Abstandsverstoß zurückzuführen waren. Damit resultierte rund jeder Fünfte der insgesamt 1.477 Verkehrsunfälle auf Bundesautobahnen im Zuständigkeitsbereich der PD Ost im vergangenen Jahr aus einem Abstandsverstoß.
Auch vor diesem Hintergrund führte die Verkehrspolizei der Polizeidirektion Ost in den Vormittagsstunden des 18.08.2026 erneut Abstandkontrollen mit einer polizeilichen Drohne auf der Bundesautobahn A 12 in Fahrtrichtung Berlin durch, die sich vornehmlich Fahrzeugen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs widmeten.
Dabei stellten die Einsatzkräfte insgesamt 11 Abstandsverstöße von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen fest, die gemäß § 4 Abs. 3 StVO grundsätzlich einen Mindestabstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug auf Autobahnen einhalten müssen.
Neben den Abstandsverstößen stellten die Beamten im Zuge der Kontrolle auch zwei Verstöße gegen das bestehende LKW-Überholverbot sowie einen Geschwindigkeitsverstoß und drei Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht fest.
Ein kontrollierter osteuropäischer LKW-Fahrer war zudem aufgrund einer Ersatzfreiheitsfreiheitsstrafe zu Festnahme ausgeschrieben. Da der 52-Jährige den offenen Geldbetrag aber beglich, konnte er wenig später seine Fahrt fortsetzen.