Versprochener Gewinn erweist sich als Betrug

Polizei bekannt: Montag, 07. August 2023, gegen 10:30 Uhr

Landkreis Potsdam-Mittelmark, Stahnsdorf

Potsdam-Mittelmark

Kategorie
Kriminalität
Tags
Betrug
Opfer
Schadensfall
Straftaten
Datum
08.08.2023

Eine 84-jährige erhielt am Montag den Anruf einer Frau, die ihr mitteilte, bei einem Gewinnspiel erfolgreich teilgenommen zu haben. Die Anruferin erläuterte der Frau ausführlich und offenbar sehr geschickt, wie hoch der zu erwartenden Gewinn sei und dass es zur Auszahlung noch eine Bedingung zu erfüllen gäbe. Um die Auszahlung zu ermöglichen, wäre es nötig, Guthabenkarten zu erwerben und die Nummern dieser Karte der Anruferin mitzuteilen. Die 84-Jährige war ob des in Aussicht gestellten Gewinns und der sehr raffinierten Gesprächsführung der Anruferin von ihrer Teilnahme an einem Gewinnspiel überzeugt und erfüllte die Bedingung. In einem Geschäft kaufte sie Guthabenkarten in vierstelligem Wert und übermittelte der Anruferin die entsprechenden Informationen. Natürlich kam es nicht zur Auszahlung eines Gewinnes; vielmehr war die Frau auf einen Telefonbetrug reingefallen. Als ihr dieser Betrug klar wurde, informierte sie die Polizei, die eine Anzeige aufnahm. Die weiteren Ermittlungen führt nun die Kriminalpolizei.

 

Der beschriebene Sachverhalt beschreibt eine bei der Polizei leider hinreichend bekannte Form des Telefonbetruges.

 

Das Versprechen hoher Gewinne oder Geldsummen ist eine Masche, die Betrüger in vielfältiger Form nutzen. Um Zugriff auf das Geld oder den Sachgewinn zu erhalten, werden die Opfer zumeist aufgefordert, eine „Verwaltungsgebühr“ oder Ähnliches zu bezahlen. Die Opfer werden aufgefordert Gutscheinkarten zu erwerben und die individuellen Codes der Karten weiterzugeben. Durch diese haben die Betrüger dann Zugriff auf den Geldwert der Gutscheinkarte.

 

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen oder Geld angelegt haben, können Sie auch nichts gewonnen oder Gewinne erzielt haben.
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern.
  • Geben Sie keine Gutscheincodes (telefonisch, per E-Mail oder in sonstiger Form) weiter.
  • Machen Sie keinerlei Zusagen an Telefon oder im Schriftverkehr.
  • Geben Sie niemals persönliche Daten weiter.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, auch wenn kein Schaden entstanden ist.

 

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