Ein namentlich bekannter Zeuge meldete, dass er im Zuge einer Panne einen Reifen am Fahrzeug einer weiblichen Fahrzeugführerin wechselte. Dabei bemerket er, dass das Fahrzeug einen Frontschaden aufwies und die Fahrzeugführerin alkoholisiert wirkte. Nach erfolgtem Reifenwechsel entfernte sich die Fahrzeugführerin, ohne die offenstehende Rechnung in Höhe von 220 Euro an den Abschleppdienst zu bezahlen. Die eingesetzten Polizeibeamten stellten die 35-jährige Beschuldigte in Brück, Straße der Einheit als Fahrzeugführerin im Verkehr fest. In der Atemluft der Beschuldigten wurde starker Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,89 Promille. Es wurde eine Blutprobe angeordnet und im Klinikum Bad Belzig entnommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Führerschein konnte weder an der Person noch im Fahrzeug aufgefunden werden. Eine Sicherstellung war somit nicht möglich. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde die Beschuldigte vor Ort entlassen. Es wurde ein gesondertes Strafverfahren wegen Betrug zum Nachteil des Abschleppunternehmens eingeleitet.
Verkehrsunfall unter Einfluss von Alkohol in Verbindung mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort
17.05.2025, 02:30 Uhr
- Kategorie
- Verkehrsunfall
- Alkohol
- Straßenverkehr
- Unfall
- Datum
- 18.05.2025
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