Bei einer ganz gewöhnlichen Verkehrskontrolle bei einem VW fielen den Beamten einige verdächtige Anzeichen auf, die auf einen möglichen Drogenkonsum
des 42-jährigen Fahrers hindeuteten. Als ob das nicht genug wäre, entpuppte sich auch noch der freiwillige Atemalkoholtest als kleine Überraschung – mit einem Verdacht auf leichte Alkoholisierung.
Nach einer Blutentnahme durfte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen – allerdings nicht sofort. Die nächsten 24 Stunden wurden ihm freundlicherweise als Zwangspause verordnet. Jetzt übernimmt die Zentrale Bußgeldstelle die Sachlage.
Verkehrskontrolle führt zur Untersagung der Weiterfahrt
Sonntag, 05.05.2024, 03:00 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Alkohol
- Drogen
- Straßenverkehr
- Datum
- 05.05.2024
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