Im Rahmen der Streifentätigkeit konnten durch die Beamten einen Roller „Yamaha“ im fließenden Verkehr feststellen, an welchem sich ein amtliches Kennzeichen befand. Eine Überprüfung ergab dann jedoch, dass das am Fahrzeug befindliche amtliche Kennzeichen jedoch einer Suzuki zugeteilt wurde. Eine Überprüfung der FIN des festgestellten Rollers ergab weiter, dass dieser bereits seit Mitte letzten Jahres außer Betrieb gesetzt war. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 73-jährige Fahrer vor Ort entlassen und die Weiterfahrt untersagt.
Urkundenfälschung
Freitag, 12.05.2023, 03:00 Uhr
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 12.05.2023
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