Im Rahmen eine Verkehrskontrolle wurde am Wochenende eine Pkw-Führerin festgestellt, welche ein Fahrzeug führte, welches nicht plausible Identifizierungskennzeichen aufwies. Diese stimmten nicht mit den mitgeführten Zulassungsunterlagen überein.
Das Fahrzeug wurde zur weiteren Prüfung aus dem Verkehr gezogen.