Am 11.12.21 gegen 09.40 Uhr befuhr ein 57-jähriger Pkw – Fahrer die Poststraße und wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Zur Unterbindung der Weiterfahrt wurde der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Weiterhin lag für die Nutzung des Fahrzeuges kein Einverständnis des Halters vor. Somit macht sich der Fahrer auch wegen des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges strafbar.