Aufgrund der falschen Farbe des Versicherungskennzeichens nach dem Wechsel am 01.03.2025 geriet ein 51-jähriger in eine Verkehrskontrolle. Der Verdacht, dass für das Kleinkraftrad keine neue Versicherung abgeschlossen wurde, bestätigte sich. Weiterhin kam zum Vorschein, dass der Fahrer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad besaß.
Aufgrund seiner auffälligen Verhaltensweisen erfolgte ein Drogentest, der den Konsum von berauschenden Mitteln bestätigte. Nach einer Blutentnahme und drei Anzeigen erfolgte die Entlassung aus den polizeilichen Maßnahmen mit der Untersagung der Weiterfahrt.
06.03.2025, 10:05 Uhr