Auf Streife wurde ein Honda festgestellt, für den kein Versicherungsschutz mehr bestand und eine Abmeldung bereits durch die Zulassungsstelle erfolgt war. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle konnte der Fahrer keinen Versicherungsschutz nachweisen und aus diesem Grund wurden sowohl die Kennzeichen als auch die Zulassungsbescheinigung sichergestellt. Die Weiterfahrt mit dem PKW wurde entsprechend untersagt. Die Zulassungsstelle wurde in Kenntnis gesetzt und die weitere Bearbeitung des polizeilichen Ermittlungsverfahrens erfolgt nun durch die Kriminalpolizei.
Unterwegs ohne Versicherung
Donnerstag, 24.09.2025, 06:55 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 25.09.2025
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