Der am 10.06.2026 vorläufig festgenommene Einbrecher, der in dem von ihm heimgesuchten Einfamilienhaus auf dessen Bewohner getroffen war und bei seiner Flucht von Bundespolizisten aufgegriffen werden konnte, ist am Folgetag einem Haftrichter vorgeführt worden. Dieser erließ Untersuchungshaft und ordnete die sofortige Verbringung des 32-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt an. Dort ist er auch bereits eingetroffen. Die Ermittlungen dauern an.
Lesen Sie dazu auch unsere Ausgangsmeldung vom 11.06.2026:
Schwedt/Oder OT Vierraden – Mutmaßlichen Einbrecher gestellt
In der Mittagszeit des 10.06.2026 wurden die Bewohner eines Einfamilienhauses im Fuchsweg auf Geräusche aufmerksam, die aus ihrem Keller zu kommen schienen. Als sie der Sache auf den Grund gingen, nahmen sie zuerst einen Mann wahr, der von ihrem Grundstück lief und sahen sich dann einem zweiten Mann gegenüber, der gerade vom Keller in den Flur des Hauses trat. Als die Geschädigten ihn ansprachen, nahm der Eindringling die sprichwörtlichen Beine in die Hand und ergriff umgehend die Flucht. Die führte ihn vom Grundstück weg, von wo aus er dann in Richtung B2 rannte. Bei dem überstürzten Aufbruch verlor er jedoch sein Basecap, welches als Beweismittel sichergestellt wurde.
Nach ersten Erkenntnissen hatte der so eilig Entschwundene eines der Kellerfenster aufgebrochen und sich so Zutritt zum Objekt verschafft. Mitnehmen konnte der Mann dann aber nichts mehr, weil sein Treiben ja aufgeflogen war.
Mit einer sehr guten Personenbeschreibung ausgestattet, machten sich alarmierte Polizisten umgehend an die Fahndung nach dem Einbrecher und seinem mutmaßlichen Komplizen. Auch ein Polizeihubschrauber unterstützte die Maßnahmen. Letztlich blieb es Bundespolizisten vorbehalten, den Flüchtigen zu stellen. Der 32-jährige polnische Staatsangehörige hatte zu diesem Zeitpunkt einen Atemalkoholwert von 1,47 Promille aufzuweisen. Er ist vorläufig festgenommen und sitzt nun Kriminalisten gegenüber. Wie es anschließend mit ihm weitergeht, wird die Justiz entscheiden.
Noch gibt es zu dem Mann, den die Geschädigten anfänglich vom Grundstück hatten rennen sehen, keine näheren Erkenntnisse. Dies aufzuklären, ist ebenfalls Gegenstand der laufenden Ermittlungen.