Unter Drogen mit Waffe im Leichtfahrzeug

Finsterwalde

Elbe-Elster

Kategorie
Verkehr
Tags
Drogen
Straßenverkehr
Waffenrecht
Datum
27.04.2026

Am frühen Montagmorgen gegen 01:00 Uhr stach der Polizei in der Cottbuser Straße der Fahrer eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs ins Auge. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 16-jährige Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und laut eines Vortestes unter dem Einfluss von Cannabis stand. Auch ein verschreibungspflichtiges Medikament wurde bei ihm sichergestellt, so dass eine beweissichernde Blutabnahme veranlasst wurde. Im Fahrzeug fanden die Beamten zwei weitere Personen vor, obwohl dieses nur für den Betrieb mit zwei Personen zugelassen war. Im Fußraum fand sich darüber hinaus eine Anscheinswaffe. Weil das Führen einen Verstoß nach dem Waffengesetz darstellt, wurde die Waffe – ebenso wie der Fahrzeugschlüssel – sichergestellt und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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