Am 17.02.2023 gegen 16:10 Uhr kollidierte ein 60jähriger Fahrzeugführer
beim Einparken mit seinem PKW Opel mit dem bereits parkenden PKW Skoda. Während der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten Alkoholgeruch beim Unfallverursacher. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht mit einem Wert im Bereich einer Verkehrsstraftat. Es wurden eine beweissichernde Blutentnahme durchgeführt. Des Weiteren war der Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Gegen den Kraftfahrzeugführer wurden die entsprechenden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Beide Fahrzeuge blieben fahrbereit. Es entstand ein Sachschaden von etwa 2500 €.
Unfall unter Alkoholeinfluss
- Kategorie
- Verkehrsunfall
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 20.02.2023
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