Am Freitagnachmittag wurde die Polizei darüber informiert, dass ein vermutlich stark
betrunkener Fahrer eines PKW vor einem Getränkemarkt vorfuhr und dort einkaufte.
Anschließend setzte er sich in seinen PKW und fuhr davon. Da der PKW vor der
Wohnanschrift festzustellen war, jedoch der Fahrzeugführer die Tür nicht öffnete, wurde eine Anordnung zur Wohnungsöffnung eingeholt. Nunmehr konnte der 65-jährige Betrunkene in seiner Wohnung angetroffen werden und eine Atemalkoholmessung bestätigte den Anfangsverdacht. Es wurde eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein sichergestellt. Die Kriminalpolizei übernimmt die weiteren Ermittlungen.
Trunkenheit im Verkehr
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 20.02.2023
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