In letzter Zeit häuften sich im Landkreis Barnim Vorfälle, bei denen nicht eingeladene Personen auf Partys erschienen. Dort verschafften sie sich Zutritt. Dann beteiligten diese ungeladenen Personen sich an der Feier, ließen es sich bei Speisen und Getränken gut gehen.
Gegenüber den geladenen Partygästen und den Gastgebern verhielten sie sich rüpelhaft und aggressiv.
So kam es in diesem Zusammenhang sogar zu Körperverletzungsdelikten.
Aufforderungen zum Verlassen der Partys durch die jeweiligen Veranstalter kamen sie nicht nach. Mehrfach wurde die Polizei gerufen, um die Situation zu klären.
Vor dem Eintreffen der Polizei verschwanden die ungebetenen Gäste auf verschiedenen Wegen.
Im Anschluss wurde festgestellt, dass Gegenstände fehlen. Also wurden auch Strafanzeigen wegen Diebstahl gefertigt.
Selbstverständlich werden derartige Sachverhalte als Hausfriedensbruch / schwerer Hausfriedensbruch gemäß § 123 / 124 StGB strafrechtlich verfolgt.
Um zu sichern, dass Sie ungestört mit ihren Gästen feiern können, empfiehlt die Polizei:
- Sprechen Sie Einladungen personenbezogen und möglichst persönlich aus.
- Laden Sie nicht über soziale Netzwerke ein.
- Achten Sie darauf, dass der Zugang zum Partylokal verschlossen ist und Sie persönlich die geladenen Gäste empfangen.
- Erscheinen dennoch unerwünschte Partygäste, dann verweisen Sie diese von der Feier. Dabei nutzen Sie Ihr Hausrecht.
- Weigern sich die unerwünschten Personen, so rufen Sie die Polizei zur Hilfe.
- Sprechen Sie mit Ihren Kindern über diese Sicherheitshinweise, besonders falls Ihre Kinder die erste eigene Feier planen.