Unangemeldete Versammlung

Werder (Havel), Unter den Linden

Potsdam-Mittelmark

Kategorie
Demonstrationen
Datum
16.12.2021

Ein Zeuge informierte am späten Mittwochnachmittag die Polizei darüber, dass eine größere Anzahl an Personen (etwa 80) gemeinsam mit Lichtern durch die Potsdamer Straße laufe. Daraufhin wurden Polizisten zum Einsatzort geschickt, da der Versammlungsbehörde bis zu diesem Zeitpunkt keine entsprechende Versammlungsanmeldung vorlag. Die Beamten konnten schließlich einen Demonstrationszug feststellen, der sich zu diesem Zeitpunkt durch die Innenstadt von Werder bewegte. Ein Versammlungsleiter gab sich gegenüber den Polizisten jedoch nicht zu erkennen.

Während weitere Polizisten hinzugezogen wurden, teilte sich der Aufzug in mehrere Personengruppen, um sich so offenbar den polizeilichen Maßnahmen zu entziehen. In weiterer Folge wurden mehrere Personengruppen durch die Polizei angehalten und die Identitäten von insgesamt 21 Personen festgestellt. Da sich die Personen außerdem nicht an die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln hielten, wurden 21 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Verstoßes gegen die aktuellen Regelungen der Eindämmungsverordnung aufgenommen. Außerdem wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz aufgenommen. Allen festgestellten Personen wurden des Weiteren Platzverweise erteilt, denen sie auch nachkamen. Insgesamt waren 30 Polizeibeamte im Einsatz.

Mittwoch, 15.12.2021, 17:40 Uhr


QR-Code zur Informationsseite Nach wie vor sind Versammlungen gemäß Versammlungsgesetz mindestens 48 Stunden vor der ersten Bekanntmachung – beispielsweise in Sozialen Medien – bei der Versammlungsbehörde anzumelden. Weitere wichtige Informationen zu Regelungen und Verhaltensweisen im Rahmen von Versammlungen finden Bürgerinnen und Bürger auf einer Internetseite des Bürgerportals. Die Seite ist über den abgebildeten QR-Code erreichbar. Dieser Code wird ab sofort u.a. auf dem Infomobil der polizeilichen Kriminalprävention angebracht. Auch während künftiger Versammlungen wird der Code auf einigen Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit bieten, sich aktuell zu informieren.

Grundsätzlich gewährleistet die Polizei die Durchführung und Sicherheit von Versammlungen und damit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, völlig unabhängig vom Thema der Versammlung. Die Polizei setzt dabei aber auch geltendes Recht um.

 

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