Gegen 19:00 Uhr haben sich gestern zahlreiche Menschen auf dem Platz der Freiheit zu einer nicht angemeldeten Demonstration im Kontext zu Coronaregelungen getroffen. Da sich nur ein geringer Teil an die Vorgaben der Eindämmungsverordnung hielt, wurde die Versammlung gegen 19:45 Uhr vom Versammlungsleiter vorzeitig beendet. Laut § 5 der Eindämmungsverordnung haben Teilnehmer einer Versammlung unter freiem Himmel mit mehr als 50 Personen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Abstandsregelungen einzuhalten. Da dies trotz mehrmaliger Aufforderung nicht erfolgte, erklärte der Leiter die Versammlung für beendet. Mehrere Personen kamen der Aufforderung zum Verlassen des Ortes nicht nach. Aus diesem Grund sprachen Polizeibeamte 20 Personen Platzverweise aus und nahmen von 15 Personen die Personalien auf, um gegen sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Eindämmungsverordnung aufzunehmen. Diese Verfahren wurden bereits dem zuständigen Gesundheitsamt übermittelt.
Gegen den Versammlungsleiter wurde eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetzt aufgenommen, da er die Versammlung zuvor nicht angemeldet hatte.