Die Geschädigten stellten gestern Morgen beim Verlassen des Hauses fest, dass sich unbekannte Täter in der Nacht unberechtigt Zugang zu ihrem Keller verschafft hatten. Aus diesem waren diverse Gegenstände entwendet worden. Die Polizeibeamten vor Ort nahmen eine Strafanzeige wegen Diebstahls auf, da die Kellertür nicht abgeschlossen war und die Täter somit keine Gewalt anwenden mussten, um in den Keller zu gelangen. Die Schadenssumme ist derzeit noch unbekannt. Die Kriminalpolizei ermittelt hierzu.
Polizei bekannt: Dienstag, 13.08.2019, 08:00 Uhr