Ein 47-Jähriger und eine 40-Jährige befinden sich eigentlich in einer Partnerschaft mit getrennten Wohnanschriften. Offenbar aufgrund von erhöhtem Alkoholkonsum kam es am 27.12. gegen 01.30 Uhr zu Streitigkeiten, welche einen Polizeieinsatz zur Folge hatte. Hier konnten zunächst keine strafbaren Handlungen festgestellt werden. Der Mann verließ zu diesem Zeitpunkt freiwillig die Wohnung der Frau.
Nach dem Abrücken der Polizei kehrte er jedoch wieder, trat die Wohnungstür ein und verwüstete ihr Wohnzimmer; Schaden ca. 200 Euro. Aber er verließ den Einsatzort noch vor dem erneuten Eintreffen der Polizei. Eine Prüfung seiner Wohnanschrift und eine Nahbereichsfahndung blieben erfolglos.
Ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung gegen ihn wurde eingeleitet.