Bei einer Verkehrskontrolle stellten Polizeibeamte einen 59-jährigen Fahrzeugführer mit etwas über einem Promille fest. Bei der nachfolgenden Atemalkoholmessung auf dem Revier überschritt der Proband nun den Grenzwert von 1,1 Promille, der vom ursprünglichen Verdacht einer Ordnungswidrigkeit dann den Straftatverdacht begründete. Deshalb musste in der Folge noch eine Blutprobe entnommen werden.
Samstag, den 21.10.2023, 21:30 Uhr