Streifenbeamte wurden in der Nacht auf Mittwoch auf einen E-Roller-Fahrer aufmerksam, welcher durch eine nicht ganz sichere Fahrweise auffiel. In der darauffolgenden Kontrolle konnte Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,15 Promille. Eine Blutprobe erfolgte so dann im Brandenburger Polizeirevier. Die Weiterfahrt wurde nach Beendigung der Maßnahmen untersagt. Der Rollerfahrer muss sich in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit verantworten.
Trunkenheit im Verkehr
Mittwoch, 11.12.2024, 02:45 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 11.12.2024
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