Polizeibeamte kontrollierten am Neujahrstag gegen 09:00 Uhr in der Kraftwerkstraße einen 68-jährigen Fahrzeugführer. Bei der Kontrolle wurde Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 0,99 Promille, sodass ein beweissicherer Atemalkoholtest (0,49 mg/l, entspricht 0,98 Promille) durchgeführt und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoß gegen § 24 a Straßenverkehrsgesetz eingeleitet wurde.