Am Pfingstsonntag passierte ein in Gleitfahrt befindliches Sportmotorboot das Streifenboot der Wasserschutzpolizei, obwohl für diesen Bereich des Gewässers eine Höchstgeschwindigkeit von max. 9 km/h zulässig ist. In der Hand des Fahrers befand sich eine Bierflasche. Im Zuge der anschließenden Kontrolle konnte bei dem 46-jährigen Bootsführer ein Atemalkoholwert von 1,27 Promille festgestellt werden. In der Folge wurde eine Blutprobenentnahme durch einen hinzugezogenen Arzt durchgeführt. Aufgrund der Überschreitung des strafrechtlich relevanten Grenzwertes von 1,1 Promille wird gegen den Fahrer wegen der Trunkenheit im Schiffsverkehr ermittelt. Die Weiterfahrt mit dem fahrerlaubnispflichtigen Boot wurde untersagt.
Trunkenheit im Sportbootverkehr
Sonntag, 24.05.2026, 16:00 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Alkohol
- Straftaten
- Datum
- 24.05.2026
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