Am Abend des Pfingstsamstags hatte es ein Sportbootführer eilig zu seiner Steganlage zu gelangen. Aufgrund der gefahrenen hohen Geschwindigkeit im ufernahen Bereich, hat sich der Sportbootführer für eine Kontrolle qualifiziert. Im Wasserfahrzeug konnten alkoholische Getränke festgestellt werden. Nach anschließender Alkoholkontrolle wurde ein verfahrenserheblicher Wert von 0,62 Promille ermittelt. Aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes von 0,5 Promille wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den 42-jährigen Fahrer eingeleitet. Die Weiterfahrt mit dem fahrerlaubnispflichtigen Boot wurde untersagt.
Trunkenheit im Sportbootverkehr
Samstag, 23.05.2026, 18:30 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Alkohol
- Ordnungswidrigkeiten
- Datum
- 23.05.2026
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