Am Tag der Arbeit kontrollierten die Beamten der Wasserschutzpolizei Potsdam ein mit mehreren Personen besetztes und fahrerlaubnispflichtiges Sportmotorboot, das Wasserskisport ausübte. Der gezogene Eigentümer trug dabei keine erforderliche Schwimmhilfe. Bei dem 39-jährigen Schiffsführer konnte ein Atemalkoholwert von 1,47 Promille festgestellt werden. Da bei dieser Atemalkoholkonzentration der Verdacht einer Straftat besteht, wurde durch die Beamten eine Blutprobe angeordnet und durch einen Arzt entnommen.
Eine Fahrerlaubnis konnte der Fahrer nicht vorweisen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr in Tateinheit mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Gegen den Eigentümer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Da dieser nüchtern und im Besitz einer Fahrerlaubnis war, konnte er die Fahrt fortsetzen.
Freitag, 01.05.2026, 17:15 Uhr