Trickbetrug durch Scheinverkäufer

Lübbenau

Oberspreewald-Lausitz

Kategorie
Kriminalität
Datum
02.07.2020

Der Polizei wurde am Mittwoch ein Trickbetrug angezeigt, der nach der scheinbar in Vergessenheit geratenen Masche des „früheren Bekannten“ verübt worden war. Ein 86-Jähriger war am Vortag auf dem Balkon seiner Parterrewohnung, als er von der Straße aus durch einen unbekannten Mann angesprochen wurde. Dieser behauptete zunächst glaubhaft, ein ehemaliger Arbeitskollege zu sein und nun Angehörige in der Spreewaldstadt zu besuchen. Da er diese „Verwandten“ aber nicht antraf und die mitgebrachten Geschenke nicht wieder durch den Zoll bzw. die Flugabfertigung bringen wollte, bot er sie dem Senior zum Verkauf an.

Das führte dazu, dass der Unbekannte in die Wohnung gelassen wurde, wo sich ein Verkaufsgespräch um die angeblich hochwertigen Waren entspann. Im Endeffekt kam es zum Kauf im Wert von einigen hundert Euro.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei: Entscheiden Sie gewissenhaft, wen Sie in Ihre Wohnung lassen, denn Sie sind der Hausrechtsinhaber. Wie beim Verkauf von scheinbar echtem Goldschmuck (Autobahngold) stellt sich die erworbene Ware stets als keineswegs hochwertig heraus. Ein gesundes Misstrauen gegenüber scheinbaren früheren Bekannten ist keine Unhöflichkeit. Im Zweifelsfall rufen Sie die Polizei und versichern Sie sich, wer die Personen sind, die Einlass bei ihnen begehren.

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