Tipps der Wasserschutzpolizei zur Wassersportsaison

Potsdam

Überregional

Kategorie
Vorbeugen und Schützen
Datum
02.05.2017

Hier einige Hinweise der Wasserschutzpolizei zum sicheren Start in die kommende Sportbootsaison:

  • Bevor der Startschuss zur ersten Bootstour erfolgt, sollten eine Reihe von Prüfungshandlungen durchgeführt werden. Die Kontrolle der Sicherheitsausrüstung an Bord insbesondere deren Funktionsfähigkeit sollte für jeden Wassersportler selbstverständlich sein. Dazu gehört eine genügende Anzahl von Rettungsmitteln (Rettungsringe oder Rettungswesten). Besonders Sportbootführer, welche mit kleinen Kindern oder Nichtschwimmern unterwegs sind, sollten geeignete Rettungsmittel mitführen und vor allem darauf achten, dass diese auch getragen werden. Ein Verbandskasten sollte auf keinem Sportboot fehlen.
  • Für Sportmotorbootfahrer ist das Hilfspaddel ein unverzichtbares Zubehör, denn so mancher Bootsmotor hatte mitunter schon nach einigen Minuten seinen Dienst eingestellt. Dann ist es oftmals notwendig, die Fahrrinne aus eigener Kraft zu verlassen oder das Ufer zu erreichen.
  • Weiterhin sind Sicherheitsüberprüfungen vor der ersten Fahrt wichtig, insbesondere den selbst eingebauten Zubehörteilen sollte besondere Aufmerksamkeit gelten. So ist beispielsweise beim Einbau von Benzintanks besonders auf eine sorgfältige Verlegung der Zuleitungen zu achten. Die Wasserschutzpolizei empfiehlt solche Arbeiten bzw. Überprüfungen durch Fachwerkstätten vornehmen zu lassen. Was auch für Gas- und Heizungsanlagen gilt.
  • Vor dem ersten Starten des Motors, aber auch nach jeder Betankung, den Motorraum ausreichend belüften! Damit verhindert man die Bildung von explosiven Kraftstoff – Luftgemischen. Nachdem es in den zurückliegenden Jahren mehrmals zu solchen Verpuffungen gekommen ist, sollte besondere Vorsicht beim und nach dem Betanken von Sportmotorbooten walten.
  • Im vergangenen Jahr ist bei Sportbootkontrollen mehrfach das Nichtmitführen der notwendigen Dokumente, wie Sportbootführerschein und Ausweis über das amtliche Kennzeichen festgestellt worden. Deshalb wird die WSP auch in der jetzigen Saison Kontrollen mit diesem Schwerpunkt durchführen. An dieser Stelle daher der Hinweis, dass für den Eigentums- u. Qualifikationsnachweis das Originaldokument mitgeführt werden muss. Ablichtungen genügen nicht!
  • Weiterhin werden in dieser Saison wieder verstärkt Alkoholkontrollen durchgeführt. Hier liegt das Augenmerk natürlich auch auf dem bevorstehenden Himmelfahrtstag, wo auch in den vergangenen Jahren immer wieder Verstöße bzw. Unfälle in Verbindung mit zu hohem Alkoholgenuss festgestellt wurden. Die Promillegrenzen liegen in der Schifffahrt analog zu denen im Straßenverkehr. Dies bedeutet, dass der Sportbootführer ab 0,5 Promille sein Fahrzeug nicht mehr führen darf.
  • Auch in diesem Jahr werden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.  Erwähnt seien noch einmal die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Sportboote auf folgenden Strecken:

 

  1. Untere Havel- Wasserstraße von der Spreemündung km 0,00 bis zur Einmündung in die Elbe km 148,48 (einschl. Silokanal)                                               12 km/h 
  2. Brandenburger Niederhavel, Rathenower Havel und Kanäle           8 km/h
  3. Potsdamer Havel                                                                              12 km/h
  4. Ketziner Havel                                                                                   9 km/h
  5. alle Stichkanäle, Nebenarme und Altarme                                        5 km/h
  6. Seen und seenartige Verbreiterungen von mehr als 250 m
  7. Gewässerbreite (100 m vom Ufer entfernt)                                       25 km/h

 

  • Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zulässige Höchstgeschwindigkeiten durch Schifffahrtszeichen beschränkt werden können und die durch Zeichen angeordneten Höchstgeschwindigkeiten (z.B. 9 km/h auf Potsdamer Havel zwischen Babelsberger Enge und Eisenbahnbrücke Templiner See) Vorrang haben und zu befolgen sind.
  • Immer wieder aktuelles Thema ist auch das Verhalten von Sportbooten gegenüber der Berufsschifffahrt. Besondere Schwerpunkte bildeten in der Vergangenheit Bereiche von Fahrwasserengen, Häfen und Schleusen. In diesen Bereichen sollte jeder Sportbootführer besondere Vorsicht walten lassen und sich über die herrschende Verkehrssituation informieren. Grundsätzlich gilt die Regel, dass die Berufsschifffahrt immer Vorfahrt hat und nicht, auch durch Segel- oder Ruderbote nicht, behindert werden darf. Sportboote, auch in Verbänden oder gekoppelt, können nicht verlangen, dass die Berufsschifffahrt ihnen ausweicht!
  • Ein besonderer Kontrollschwerpunkt ist die Einhaltung der Vorschriften zur Wassermotorräder-Verordnung. Das Fahren mit Wassermotorrädern außerhalb dafür freigegebener Wasserflächen ist u.a. nur zum Erreichen einer freigegebenen Wasserfläche auf kürzestem Weg von der nächstgelegenen Einsatzstelle aus und für Wanderfahrten erlaubt. Dabei sind ein klar erkennbarer Geradeauskurs und geltende Verkehrsvorschriften (u.a. zulässige Höchstgeschwindigkeit) einzuhalten, weiterhin darf kein anderer gefährdet oder mehr als den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. In keinem Fall sind also ein Zick-Zack-Kurs sowie mehrfaches Hin-und Herfahren zwischen einem festen Ausgangs- und Zielpunkt erlaubt. Durch die WSP werden entsprechende Feststellungen konsequent unterbunden und zur Anzeige gebracht. Bei grob pflichtwidrigen und vorsätzlichen Handlungen werden zudem grundsätzlich Prüfungen zur Tauglichkeit und Zuverlässigkeit des Fahrerlaubnisinhabers veranlasst, wodurch es in der Folge zur Entziehung bzw. zum Ruhen der Fahrerlaubnis kommen kann.
  • Diebstähle: Auch in der letzten Saison kam es wiederholt zu Diebstählen aus bzw. an Sportbooten. Beliebtestes Diebesgut sind nach wie vor Außenbordmotore. Leider haben es die Diebe immer noch zu leicht bei Diebstählen von Außenbordmotoren, da diese nicht ausreichend gesichert sind. Spezielle Motorenschlösser sind im Fachhandel erhältlich. Kleinere Außenbordmotoren sollten nach der Fahrt ggf. komplett abmontiert und gesichert gelagert werden.

Die Wasserschutzpolizei bietet Vereinen das kostenlose Kodieren von Außenbordmotoren vor Ort an. Dadurch kann ein Diebstahl zwar nicht verhindern werden, jedoch erleichtert es ein Wiederauffinden des gestohlenen Motors und es schreckt die Diebe von ihrem Vorhaben ab. Dies ist auch durch die Markierung mit künstlicher DNA möglich, die jedoch durch jeden Bootsbesitzer selbst vorgenommen werden muss. Anforderung von Kodierungsterminen in Ihrem Wassersportverein richten Sie bitte an die 0331 9688-424.

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