Bekämpfung von Viehdiebstahl: Innenminister und Landesbauernverband vereinbaren enge Zusammenarbeit

LBV begrüßt Einrichtung von Soko „Koppel“ – Schröter: „Enge Vernetzung aller Akteure notwendig, um Entdeckungsrisiko zu erhöhen“

Potsdam

Überregional

Kategorie
Kriminalität
Tags
Straftaten
Diebstahl
Datum
28.04.2017

Der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) und das Innenministerium haben eine enge Zusammenarbeit zur wirksameren Bekämpfung des Viehdiebstahls im Land vereinbart. Das ist das Ergebnis eines Spitzengesprächs zwischen LBV-Präsident Henrik Wendorff und Innenminister Karl-Heinz Schröter am gestrigen Mittwoch in Potsdam. An dem Gespräch im Innenministerium nahmen auch weitere Vertreter des LBV, der Kreisbauernverbände, des Polizeipräsidiums sowie des Landeskriminalamtes teil.

Die Polizei hatte Anfang März 2017 eine Sonderkommission zur zentralen Bearbeitung des bandenmäßig organisierten und grenzüberschreitenden Viehdiebstahls eingerichtet („Soko Koppel“). Bis Mitte März dieses Jahres wurden im Land 310 Rinder gestohlen, was einer deutlichen Steigerung gegenüber dem Vorjahr entspricht (2016 gesamt: 180 Rinder). Anders als in den Vorjahren spielt der Diebstahl von Schweinen, Schafen und Ziegen dagegen in diesem Jahr bislang keine Rolle.

„In letzter Zeit stellen wir keine weiteren Angriffe auf Viehbestände in Brandenburg mehr fest. Es ist unklar, warum. Es ist möglich, dass dies aktuell mit der großen Öffentlichkeitswirkung des Themas und der Einrichtung der Soko zusammenhängt. Aber es gibt natürlich keine Gewähr dafür, dass dies so bleibt. Gelöst ist das Problem sicher nicht. Deshalb ist die enge Zusammenarbeit mit dem Landesbauernverband für uns von zentraler Bedeutung“, sagte Schröter heute in Potsdam.

Wendorff begrüßte die Einrichtung der Sonderkommission. Er forderte von der Landesregierung den fortgesetzten Einsatz gegen diese Form der schwer wirtschaftsschädlichen Kriminalität. Wendorff unterstrich, dass sich der Schaden für die betroffenen Betriebe nicht allein auf den wirtschaftlichen Wert der entwendeten Tiere belaufe. Hinzu kämen auch Produktionsausfälle, ein höherer Wiederbeschaffungswert, mögliche Vertragsstrafen oder auch steigende Versicherungsprämien oder Selbstbehalte. Dieser Schaden könne kaum genau beziffert werden. „Er ist aber für unsere betroffenen Betriebe ganz erheblich“, betonte Wendorff.

Innenministerium und Landesbauernverband verständigten sich auf ein Maßnahmenpaket, das vor allem auf die enge Vernetzung aller Akteure im ländlichen Raum abzielt. „Es kommt darauf an, das Entdeckungsrisiko für die Täter zu erhöhen. Die dünn besiedelten, landwirtschaftlich geprägten Regionen insbesondere in Grenznähe bieten solchen Tätern in der Nacht besonders günstige Gelegenheiten für ihre Raubzüge. Wir brauchen die Zusammenarbeit von Landespolizei, Bundespolizei, Landwirten, Sicherheitspartnern, Ordnungsbehörden und allen anderen, die Augen und Ohren offenhalten – zum Beispiel auch der Jäger. Wir müssen die Wachsamkeit vor Ort erhöhen, um den Tätern einen Strich durch die Rechnung zu machen“, sagte Schröter. Bei schneller Entdeckung der Diebstähle bestehen gute Möglichkeiten, die Täter durch polizeiliche Maßnahmen zu stellen. So sei es zum Beispiel im Mai 2016 gelungen, eine Sattelzugmaschine voll mit gestohlenen Rindern auf dem Rastplatz Michendorf sicherzustellen.

Polizeipräsident Hans-Jürgen Mörke bot dem LBV spezielle regionale Beratungen zur technischen Prävention sowie Schulungen durch Experten des Landeskriminalamtes zur IT-Sicherheit und der Abwehr von Cyber-Angriffen an. Es sei auffällig, dass oftmals besonders hochwertige Tiere oder Zuchtbullen offenbar gezielt gestohlen würden. Dies lege zumindest den Verdacht nahe, dass Täter sich zuvor Zugriff auf die IT-Systeme der Betriebe verschafft haben könnten und so über die Beute bereits im Vorfeld genauestens im Bilde seien. Der Schwerpunkt des entsprechenden Kriminalitätsgeschehens sei im grenznahen Bereich der Polizeidirektionen Ost und Süd festzustellen.

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Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Pressemitteilung Nr.  031 /17 vom  27.04.2017

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