Telefonbetrüger scheitern mit „Schockanrufen“

Landkreis Teltow-Fläming, Landkreis Potsdam-Mittelmark
 

Überregional

Kategorie
Vorbeugen und Schützen
Datum
29.04.2021

Mittwoch, 28.04.2021

Sogenannte „Schockanrufe“ gingen am Mittwochmittag bei mehreren Bürgern ein. Eine 77-Jährige aus Luckenwalde wurde durch einen angeblichen Polizeibeamten telefonisch aufgefordert, 70.000,- Euro zu bezahlen, da ihre Tochter im Gefängnis sitze. Die Senioren rief anschließend ihren Sohn an. Dieser erkannte den Schwindel sofort und rief die Polizei. Die gleiche Betrugsmasche wurde auch bei einem 87-jährigen Mann aus Luckenwalde versucht. Ein ihm unbekannter Mann rief ihn an, gab sich als Mitarbeiter der Kripo aus und sagte, dass sein Sohn einen Unfall verursacht habe und er ihn nun freikaufen müsse. Der Senior reagierte genau richtig: Er legte direkt auf und verständigte die Polizei. In einem weiteren Fall in Bad Belzig hat eine Bankmitarbeiterin Schlimmeres verhindert: Auch hier wurde einer Seniorin zunächst von einer angeblichen Kommissarin am Telefon vorgegeben, ihre Tochter habe einen tödlichen Unfall verursacht und könne einer Haftstrafe nur durch das Zahlen einer Kaution in Höhe von 20.000,- Euro entgehen. Später verlangte die unbekannte Frau auch noch Schmuck. Als der Ehemann der 82-jährigen Frau das Geld bei der Bank abholen wollte, wurde die Bankmitarbeiterin misstrauisch und rief die Polizei.

Die beschriebenen Sachverhalte sind eine bei der Polizei hinreichend bekannte Form des Telefonbetruges. Bei diesen so genannten „Schockanrufen“ nutzen die Täter die Schreckmomente aus, indem sie ihre Opfer anrufen und sich in den meisten Fällen als Angehörige (Sohn, Tochter, Enkelkind) in einer dramatischen Situation ausgeben. Meist geben sie weinend an, dass es einen Verkehrsunfall gegeben habe, bei denen ein Mensch ums Leben gekommen sei und sie nun bei der Polizei seien. Sie würden eine Untersuchungshaft oder ein Strafverfahren nur vermeiden können, wenn der Angerufene ihnen eine meist hohe Summe (i. d. R. mehrere zehntausend Euro) als Kaution hinterlegen würde. Für gewöhnlich wird das Telefon dann an einen angeblichen Polizisten weitergegeben, um durch eine Drohkulisse den Druck weiter zu erhöhen. Die Kombination aus Schock, Drohungen und Mitleid gegenüber dem vermeintlichen Angehörigen soll die oftmals älteren Opfer dazu bringen, den Wahrheitsgehalt nicht zu hinterfragen und Geld herauszugeben. Die Täter sprechen oft akzentfrei und agieren rhetorisch begabt.

Anbei finden sich Hinweise, die Bürger bei allen Formen des Telefonbetruges beachten sollten. Diese so genannten „Schockanrufe“ reihen sich neben Enkeltrickbetrügereien und Anrufen falscher Polizisten ein, die alle das Ziel haben, an Wertgegenstände und oder Bargeld der meist älteren Opfer zu gelangen und können in ihrer Form auch stark variieren.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis!
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren Sie einen späteren Gesprächstermin, damit Sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder bei der örtlichen Polizei überprüfen können!
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers!
  • Bevor Sie jemandem Ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle!
  • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind!

Haben Sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei! Sie erreichen sie unter der Nummer 110.

Verantwortlich:

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