Am Dienstag erhielt eine Dame aus der Gemeinde Schwielowsee mehrere Anrufe, in denen ihr ein angeblicher Lotteriegewinn in Aussicht gestellt wurde. Bevor sie den hohen Gewinn übergeben bekäme, sollte sie jedoch Gutscheinkarten in Höhe von mehreren hundert Euro kaufen. Diese würden benötigt, um Unkosten für beispielsweise Notar und Wachschutzunternehmen zu decken. Die Dame reagierter völlig richtig und informierte die Polizei.
Ziel der Täter in solchen Fällen ist es, sich später die Codes der Gutscheinkarten telefonisch mitteilen zu lassen. Einen Lotteriegewinn gibt es nicht.
Daher rät die Polizei:
- Lassen Sie sich niemals auf solche dubiosen Forderungen ein, von wem und unter welchem Vorwand auch immer!
- Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren sie einen späteren Gesprächstermin, damit sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Rückruf bei der örtlichen Polizei überprüfen können!
- Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers!
- Weder sollten sie den Forderungen nach dem Kauf von Gutscheinkarten nachkommen, noch die Codes telefonisch durchgeben.
- Informieren sie die Polizei!