Eine 33-jährige Frau wählte am Dienstagabend den Notruf, da ein Mann ihre Wohnung nicht verlassen wolle und dieser auch schon handgreiflich gewesen sei. Polizeibeamte begaben sich vor Ort, konnten die beteiligten Personen jedoch zunächst nicht antreffen.
Erst im Zuge einer Prüfung des Nahbereichs konnte dann die Anruferin angetroffen werden. Mittlerweile hatte sich herausgestellt, dass ein offener Haftbefehl gegen sie vorlag. Als man die Frau damit konfrontierte, versuchte sie zu flüchten, so dass sie im weiteren Verlauf zu Boden gebracht und fixiert werden musste. Dabei trat sie in Richtung eines Beamten, traf diesen jedoch nicht.
Schlussendlich konnte die Frau die notwendige Geldsumme zahlen und so den Haftbefehl abwenden. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Widerstandes eingeleitet. Auf Grund der vorherigen Streitigkeiten wurden zudem wechselseitige Strafanzeigen wegen Körperverletzung aufgenommen.
Dienstag, 17.03.2026, 20:35