Fast 2 Promille zeigte das Atemalkoholmessgerät der Polizei in einer Verkehrskontrolle den Beamten an, nachdem sie bei einem 29-jährigen Alkoholgeruch in der Atemluft wahrnahmen.
Die Folge: Blutentnahme, Untersagung der Weiterfahrt, Anzeige. Da der Fahrer zudem keinen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnte, erfolgte die Zahlung einer sogenannten Sicherheitsleistung im dreistelligen Eurobereich.
Sonntag, 05.10.2025, 01:35 Uhr