Seniorin vor großem Schaden bewahrt

Landeshauptstadt Potsdam

Potsdam

Kategorie
Kriminalität
Datum
17.05.2021

Freitag, 14.05.2021

Am Freitag erhielt eine Potsdamer Seniorin den Anruf ihrer angeblichen Tochter. Diese gab weinerlich an, einen Unfall verursacht zu haben, bei dem eine andere Frau zu Tode gekommen sei und sie nun bei der Polizei sei. Anschließend wurde das Telefon zunächst an einen angeblichen Polizisten weitergegeben, der den Sachverhalt bestätigte und dann das Telefon an einen angeblichen Staatsanwalt weiterreichte. Dieser wiederum teilte nun mit, dass für die Tochter ein Haftprüfungstermin anstünde und er der Tochter nur helfen könne, wenn eine Kaution für sie bezahlt würde. Mit ihm einigte sich die besorgte Dame auf einen fünfstelligen Bargeldbetrag, den sie in der weiteren Folge von Ihrer Bank abhob. Dann ging sie zum vereinbarten Übergabeort beim Amtsgericht. Hier fragte sie nach dem angeblichen Mitarbeiter, der das Geld in Empfang nehmen sollte. Diesen gab es dort aber nicht, was ihr von einem Mitarbeiter auch so mitgeteilt wurde.

Der aufmerksame Angestellte wies die Frau darauf hin, dass es sich um einen Betrug handeln würde und sie solle doch ihre Tochter anrufen. Das tat die Dame dann auch und es stellte sich schnell heraus, dass die Tochter keinen Unfall hatte. So landete das Geld glücklicherweise wieder auf dem Konto der Frau und die Polizei ermittelt nun wegen versuchten Betruges und Amtsanmaßung.

Der beschriebene Sachverhalt beschreibt eine bei der Polizei hinreichend bekannte Form des Telefonbetruges.

Bei diesen so genannten „Schockanrufen“ nutzen die Täter die Schreckmomente aus, indem sie ihre Opfer anrufen und sich als Angehörige (Tocher, Enkeltochter) in einer dramatischen Situation ausgeben. Meist geben Sie weinend an, dass es einen Verkehrsunfall gegeben habe, bei denen ein Mensch ums Leben gekommen sei und sie nun bei der Polizei seien. Sie würden eine Untersuchungshaft oder ein Strafverfahren nur vermeiden können, wenn das Opfer Ihnen eine meist hohe Summe (i. d. R. mehrere zehntausend Euro) als Kaution hinterlegen würde.

Für gewöhnlich wird das Telefon dann an einen angeblichen Polizisten weitergegeben, um durch eine akustische Drohkulisse den Druck weiter zu erhöhen. Die Kombination aus Schock, Drohungen und Mitleid gegenüber dem vermeintlichen Angehörigen soll die oftmals älteren Opfer dazu bringen, den Wahrheitsgehalt nicht zu hinterfragen und Geld herauszugeben. Die Täter sprechen oft akzentfrei und agieren rhetorisch begabt.

Anbei finden sich Hinweise, die Bürger bei allen Formen des Telefonbetruges beachten sollten. Diese so genannten „Schockanrufe‘“ reihen sich neben Enkeltrickbetrügereien und Anrufen falscher Polizisten ein, die alle das Ziel haben, an Wertgegenstände und oder Bargeld der meist älteren Opfer zu gelangen und können in ihrer Form auch stark variieren.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis!
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren sie einen späteren Gesprächstermin, damit sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder bei der örtlichen Polizei überprüfen können!
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers!
  • Bevor Sie jemandem ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle!
  • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind!
  • Haben sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei! Sie erreichen sie unter der Nummer 110.

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