Schulwegsicherungen

PD Nord 

Ostprignitz-Ruppin

Kategorie
Die Polizei
Datum
16.08.2019

Die Kontrollen zur Schulwegsicherung im Bereich der Polizeidirektion Nord wurden fortgeführt. In der Prignitz wurden in der zurückliegenden Woche neun Ordnungswidrigkeiten (drei Mal Fehlverhalten von Radfahrern und sechs sonstige Ordnungswidrigkeiten) festgestellt und geahndet.

In Ostprignitz-Ruppin waren es 19 Ordnungswidrigkeiten. Ein Pkw-Fahrer verstieß gegen die Gurtpflicht, ein Fahrrad war nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet und sieben Radler verhielten sich nicht ordnungsgemäß der Straßenverkehrsordnung. Zehn sonstige Ordnungswidrigkeiten wurden zudem geahndet. Während der Kontrollen stellten die Polizeibeamten in Flecken Zechlin ein beschädigtes Plakat zur Schulwegsicherung fest und nahmen eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung auf.

Die Polizeibeamten in Oberhavel stellten in 68 Fällen Verkehrsteilnehmer fest, die sich nicht an die Vorschriften hielten. Sieben von diesen waren zu schnell und wurden mit dem Handlasermessgerät gemessen. Der Schnellste war mit 48 km/h bei erlaubten 30 km/h unterwegs. Fünf Fahrzeugführer verstießen gegen die Gurtpflicht, sechs Mal wurde ein Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen registriert (davon vier Radler) und sieben Fahrräder wiesen Mängel auf. 18 Mal hielten sich Radfahrer nicht an die Verkehrsvorschriften und 25 sonstige Ordnungswidrigkeiten stellten die Beamten fest. Fünf Mal wurden Schülerlotsen eingesetzt.

Die Beamten der Verkehrspolizei der Direktion stellten 19 Ordnungswidrigkeiten fest. Davon waren 18 Geschwindigkeitsüberschreitungen (Handlasermessgerät, schnellster: 59 km/h bei erlaubten 30 km/h an der Grundschule in Liebenwalde) und eine sonstige Ordnungswidrigkeit. In Vehlefanz wurde während der Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich der dortigen Grundschule ein 62-jähriger Mann festgestellt, der unmittelbar am dortigen Bahnübergang erst einen Pkw überholte und dann noch den davor fahrenden Traktor mit Anhänger. Dabei fuhr er in Richtung Grundschule. Außerdem wurde er anschließend mit dem Lasermessgerät mit 63 km/h (innerorts) bei erlaubten 50 km/h angemessen. Den deutschen Fahrer des Pkw Toyota erwarten aufgrund des Überholens an Bahnübergängen ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie ein Punkt.

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