Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten die Beamten drei 14-jährige auf frischer Tat. Sie besprühten die Innenseite einer Autobahnbrücke mit einem 160 cm x 220 cm großen Graffiti.
Weiterhin wurde bei einem der Jugendlichen nicht erlaubte Feuerwerkskörper, sogenannte „Polenböller“ aufgefunden. Die genutzten Spraydosen sowie die nicht erlaubten Feuerwerkskörper wurden vor Ort sichergestellt. Die Jugendlichen wurden an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.