Im Rahmen ihrer Kontrollfahrten stoppten Beamte der Wasserschutzpolizei am Montagnachmittag kurz nach 16:00 Uhr ein Bungalowboot auf dem Langen See bei Prieros, um eine Schiffskontrolle durchzuführen. Dabei fiel auf, dass sowohl der 56-jährige Schiffsführer wie auch sein 51-jähriger Rudergänger berauscht unterwegs waren, wie ein Atemalkoholtest bestätigte. Die entsprechenden Verfahren wurden eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Die Bootsfahrt wurde durch einen geeigneten Schiffsführer fortgesetzt.
In diesem Zusammenhang der Hinweis der Polizei: Auch auf dem Wasser gelten für Fahrzeugführer die gleichen Promillegrenzen wie auf der Straße. Das bedeutet bei einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren kann bei einer rechtskräftigen Verurteilung gleichzeitig mit dem Boots- auch der Autoführerschein entzogen werden.