Das Polizeipräsidium mit seinen mehr als 7.000 Bediensteten trägt zur Sicherheit der rund 2,5 Millionen – in 14 Landkreisen und vier kreisfreien Städten wohnhaften – Brandenburgerinnen und Brandenburger bei.
Das Kriminaltechnische Institut (KTI) beim Landeskriminalamt stellt das zentrale Expertisenlabor für die Polizei des Landes Brandenburg dar und ist eine Abteilung des Landeskriminalamtes. Im KTI werden im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Polizei Beweismittel in Strafverfahren analysiert und begutachtet.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Landeskriminalamt, Abteilung Kriminaltechnisches Institut die Stelle
einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für Lichtbildvergleiche oder
einer bereits ausgebildeten Sachverständigen/eines bereits ausgebildeten Sachverständigen für Lichtbildvergleiche (m/w/d)
in Vollzeit zu besetzen.
Der Dienstort ist Eberswalde.
Das erwartet Sie:
Die Tätigkeit einer Sachverständigen für Lichtbildvergleiche/eines Sachverständigen für Lichtbildvergleiche umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgabe:
Gutachterliche Tätigkeit
Durch Sie werden Untersuchungen zu und Bearbeitung von kriminaltechnischen Begutachtungsaufträgen in den Bereichen Gesichtserkennungssystem und Lichtbildvergleich bearbeitet.
Diese Tätigkeit besteht im Einzelnen aus:
Untersuchungen
Bewertung der Spuren (Eignung, Qualität, Quantität), Plausibilitäts- und Qualitätskontrolle der Experimente, Vergleichsuntersuchungen
Bewertung der Befunde
fachliche Anleitung und Überwachung der Vorarbeiten, die durch Sachbearbeiter/-innen durchgeführt wurden
Verfassen von Berichten und Gutachten
Vertretung der Gutachten vor Gericht sowie Beratung von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden hinsichtlich der Möglichkeiten der Untersuchungen und zu inhaltlichen und methodischen Untersuchungsfragen.
Zudem übernehmen Sie administrative Aufgaben im Hinblick qualitätssichernder Maßnahmen, führen qualitätssichernde und fachbezogene Fortbildungen durch und arbeiten in bundesweiten Expertengruppen mit.
Außerdem schulen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fachspezifischen Problemen und arbeiten in der Sonderkommission für Katastrophenfälle mit.
Anforderungen:
formale Anforderungen
erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor) auf einem medientechnischen Gebiet z.B. in der Fachrichtung Medientechnik, Grafikdesign, Gestaltung und/oder
erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Sachverständigen für Lichtbildvergleiche nach der „Aus- und Fortbildungsordnung für Sachverständige (AFOS)“.
Die Ausschreibung richtet sich auch an Bewerberinnen und Bewerber, die über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen in entsprechenden Tätigkeiten verfügen.
fachliche Anforderungen
die Bereitschaft zur Absolvierung einer umfangreichen Ausbildung und Erlangung besonderer Fachkenntnisse und Spezialwissen zur/zum Sachverständigen incl. Bereitschaft, innerhalb dieser ca. dreijährigen Ausbildung ca. sechs Monate in verschiedenen Bundesländern an Lehrgängen und Praktika teilzunehmen
außerfachliche Anforderungen
- stark ausgeprägte Kommunikations- und Motivationsfähigkeit sowie Entscheidungskompetenz
- stark ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
- gut ausgeprägte Organisations- und Durchsetzungsfähigkeit
- ausgeprägte DV- technische Kenntnisse
- Engagement, Flexibilität, Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Sachverständigenausbildung
- Bereitschaft zur Ableistung von operativen Einsätzen am Ereignisort
- Fahrerlaubnis Klasse B
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei der Behörde abgefordert wird.
Wir bieten Ihnen:
ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Eingruppierung bis Entgeltgruppe 10 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) bzw. nach Entgeltgruppe 11, sofern Sie bereits zur Sachverständigen/zum Sachverständigen ausgebildet sind.
eine entsprechende Ausbildung zur Sachverständigen/zum Sachverständigen beim Bundeskriminalamt und nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung die Höhergruppierung in Entgeltgruppe 11 TV-L.
Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich.
Daneben bieten wir:
- eine anspruchsvolle und herausfordernde Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
- ein motiviertes Team mit fachlicher und sozialer Kompetenz
- vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
- flexible Arbeitszeitgestaltung (kernzeitlose Gleitzeit zwischen 06:00 und 21:00 Uhr) mit der Möglichkeit der flexiblen Arbeitsortgestaltung
- kostenlose Nutzung von Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. Sportkurse, Fitnessräume etc.)
- bedarfsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten
- die Möglichkeit zum Bezug eines vom Arbeitgeber bezuschussten VBB-Firmentickets bzw. Deutschlandtickets-Job
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie bezahlte Freistellung am 24.12. und 31.12.
- (nur für Tarifbeschäftigte:) betriebliche Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung.
Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt die Polizei des Landes Brandenburg großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist daher - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernisse - grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
Zudem fördert die Landespolizei aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Allen, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität.
Ihre besondere Verpflichtung sieht die Landespolizei in der Einstellung behinderter Menschen. Daher werden Bewerbende, die zum Personenkreis schwerbehinderter oder diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung gehören, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Auf eine ggf. vorliegende Behinderung ist im Bewerbungsschreiben hinzuweisen.
Kontakt und Informationen
Auskünfte zum fachlichen Aufgabenbereich erteilt Ihnen Herr Reich unter der Telefonnummer (03334) 388-4130. Für Fragen zum Bewerbungs-/Auswahlverfahren steht Ihnen Frau Kolitsch unter der Telefonnummer (0331) 283-3314 gern zur Verfügung.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Nachweis über den erforderlichen Abschluss sowie ggf. Arbeitszeugnissen) bis zum 25. Februar 2026 an das
Polizeipräsidium des Landes Brandenburg
Behördenstab, Stabsbereich Personal
Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam
oder
bewerbung.pp@polizei.brandenburg.de
Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären und nach Möglichkeit Angaben zu ihrer personal-führenden Stelle zu tätigen.
Eine Rücksendung eingereichter Bewerbungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Daher wird gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Kopien beizufügen und keine Bewerbungsmappe zu verwenden.
Sollten Sie uns Ihre Unterlagen verschlüsselt zusenden wollen, kontaktieren Sie uns zur Übermittlung unseres öffentlichen Schlüssels.
Bei Einsendung der Unterlagen per E-Mail sollte der beigefügte Anhang aus einer pdf-Datei bestehen, die nicht größer als 5 MB ist.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen nur dann in einem weiteren Verfahren berücksichtigt werden können, wenn dem Bewerbungsschreiben ein Lebenslauf sowie der Nachweis über die erforderliche Qualifikation beigefügt sind. Aktuelle Arbeitszeugnisse sollten ebenfalls beigefügt werden. Ihre Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher Schrift vorliegen. Ausländische Abschlüsse erfordern das Vorlegen eines Anerkennungs- bzw. Gleichwertigkeitsbescheids. Zudem benötigen wir für Ihre ausländischen Unterlagen eine fachkundige Übersetzung durch staatlich anerkannte beeidigte Dolmetscherinnen/ Dolmetscher oder Übersetzerinnen/ Übersetzer.
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung der auf der Website www.polizei.brandenburg.de eingestellten Hinweise zum Datenschutz gebeten, mit denen Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg informiert werden.