Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg mit seinen rund 7.000 Bediensteten ist zuständig für die Sicherheit der rund 2,5 Millionen - in 14 Landkreisen und vier kreisfreien Städten wohnhaften – Brandenburgerinnen und Brandenburger. Das Land Brandenburg ist mit einer Fläche von 29.476 km² das fünftgrößte Bundesland der Bundesrepublik Deutschland und zugleich das größte der neuen Bundesländer und hat mit einer Gesamtlänge von rund 250 km die längste Außengrenze zu Polen. Der Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums umfasst ein Straßennetz von 12.391 km Bundesautobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie 1.637 km schiffbare Bundes- und Landeswasserstraßen einschließlich des Spreewalds.
Die Abteilung Zentrale Aufgaben/Cyber-Competence-Center /Besondere Ermittlungen, Dezernat Cyber-Competence-Center, Kriminalkommissariat Auswertung/Ermittlung sexualisierte Gewalt gegen Kinder/Jugendliche ist u.a. zuständig für die Beweissicherung und Auswertung mit dem Ziel der Ermittlung von Herstellern und Verbreitern einschlägiger Schriften, das Transparentmachen von Verbreitungswegen und die Identifizierung von unbekannten sexuellen Missbrauchern und Missbrauchsopfern.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind beim Landeskriminalamt, mit Dienstort Eberswalde, zwei Stellen als
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Hinweisbearbeitung Kinder- und Jugendpornografie (KiPo)
in Vollzeit zu besetzen.
Das erwartet Sie:
Die Auswertung in der Ansprechstelle Kinder- und Jugendpornografie umfasst nachfolgende Tätigkeiten:
Sichtung, Sortierung und Steuerung von Nachrichten u. Hinweisen / Vorgangsablage / Speicherung
Prüfen und Erkennen von Gefahrenüberhängen (z.B. Hinweise auf einen womöglich noch andauernden sex. Missbrauch von Kindern)
Informationssammlung, -recherche und -erfassung insbesondere in Verbunddateien, den polizeilichen Vorgangsbearbeitungs- und Auswertedateien und Vorgangsnachweisen
Bewertung, Zusammenführung oder Löschung von im LKA verfügbaren Daten und Aktenbeständen zur weiteren Verarbeitung (z.B. Zuordnung zu bereits bestehenden Vorgängen, Zusammenführen einzelner Datensätze in den polizeilichen Dateien)
Erhebung von Bestandsdaten bei Providern, EMA- und ggf. auch OSINT-Abfragen
Schriftverkehr im Rahmen der qualifizierten Auskunftserteilung und Informationsweitergabe
Erstellen und Führen einer Ermittlungsakte (Fertigung von Strafanzeigen und Ermittlungsberichten) und Erstellen einer Bilddokumentation zu den übermittelten Beweismitteln (hier müssen Hash-Sets den Original-Bilddateien zugeordnet, bewertet und ein klassifiziert sowie Bilddokumentationen zu übermittelten Videodateien erstellt werden
Fertigung der Strafanzeige unter Hinzuziehung notwendiger Erfassungsbelege
Versenden des Ermittlungsvorgangs an die zuständige Staatsanwaltschaft
Anforderungen:
formale Anforderungen:
Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der IT-Kommunikation, des Büromanagements oder der Verwaltung (Verwaltungsfachangestellte/r alternativ auch Rechtsanwaltsfachangestellte/r).
fachliche Anforderungen:
mindestens eine dreijährige Berufserfahrung im o.a. Bereich
Kenntnisse in der Datenerfassung und -bearbeitung
Kenntnisse von Windows-Grundlagen und dem Aufbau von relationalen Datenbanken-/Netzwerktechnologien
Kenntnisse im aktuellen Kommunikationsnetze-MS Office; insbesondere Excel
technisches Englisch
Weitere Fachkenntnisse in polizeirechtlicher Hinsicht die für die Bearbeitung des Tätigkeitsfeldes erforderlich sind, werden im Rahmen interner Fortbildungsmaßnahmen erlangt. Es handelt sich bei diesen Tätigkeiten um polizeivollzugsunterstützende Tätigkeiten.
außerfachliche Anforderungen:
sicherer Umgang mit dem PC
hohe Auffassungsgabe und selbstständiges Arbeiten
analytisches Denkvermögen
Kooperationsfähigkeit/Teamfähigkeit
Einsatzbereitschaft/Engagement
Bereitschaft zur Fortbildung
Aufgrund der zu bearbeitenden Thematik ist ein Kontakt mit kinder- und jugendpornografischen Darstellungen arbeitstäglich gegeben. Ein hohes Maß an psychischer Belastbarkeit ist aufgrund der wahrzunehmenden Aufgaben zwingend erforderlich.
Zudem wird die Bereitschaft zur Überprüfung im polizeilichen Auskunftssystem erwartet. Diese sollte bereits im Bewerbungsschreiben erklärt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gem. § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei der Behörde abgefordert wird.
Wir bieten Ihnen:
Einen unbefristeten Arbeitsplatz mit einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Ab dem 1. August 2024 wird eine Zulage in Höhe von 150 Euro monatlich an Bedienstete gewährt, die überwiegend für die Sachbearbeitung von sexuellem Missbrauch von Kindern oder Kinder- und Jugendpornografie im Rahmen der Untersuchung, Bewertung, Auswertung, Sichtung oder Ermittlung visueller, auditiver oder audiovisueller Daten verwendet werden.
Daneben bieten wir:
eine anspruchsvolle und herausfordernde Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
ein motiviertes Team mit fachlicher und sozialer Kompetenz
vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
flexible Arbeitszeitgestaltung (kernzeitlose Gleitzeit zwischen 06:00 und 21:00 Uhr) mit der Möglichkeit der flexiblen Arbeitsortgestaltung
kostenlose Nutzung von Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. Sportkurse, Fitnessräume etc.)
bedarfsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten
die Möglichkeit zum Bezug eines vom Arbeitgeber bezuschussten VBB-Firmentickets bzw. Deutschlandtickets-Job
30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie bezahlte Freistellung am 24.12. und 31.12.
betriebliche Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung
Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt die Polizei des Landes Brandenburg großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist daher - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernisse - grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
Zudem fördert die Landespolizei aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Allen, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität.
Ihre besondere Verpflichtung sieht die Landespolizei in der Einstellung behinderter Menschen. Daher werden Bewerbende, die zum Personenkreis schwerbehinderter oder diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung gehören, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Auf eine ggf. vorliegende Behinderung ist im Bewerbungsschreiben hinzuweisen.
Kontakt und Informationen:
Für inhaltlich-fachliche Rückfragen zum Aufgabenbereich stehen Ihnen Frau Widhalm unter der Telefonnummer (03334) 388-1212 und für Fragen im Zusammenhang mit dem Stellenbesetzungsverfahren Frau Kolitsch unter der Telefonnummer (0331) 283-3314 gern zur Verfügung.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Nachweis über den erforderlichen Abschluss sowie ggf. aktuelle Zeugniskopien) bitte bis zum 7. April 2026 an das
Polizeipräsidium des Landes Brandenburg
Behördenstab, Stabsbereich Personal
Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam
oder
bewerbung.pp@polizei.brandenburg.de
Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären und nach Möglichkeit Angaben zu ihrer personal-führenden Stelle zu tätigen.
Eine Rücksendung eingereichter Bewerbungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Daher wird gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Kopien beizufügen und keine Bewerbungsmappe zu verwenden.
Sollten Sie uns Ihre Unterlagen verschlüsselt zusenden wollen, kontaktieren Sie uns zur Übermittlung unseres öffentlichen Schlüssels.
Bei Einsendung der Unterlagen per E-Mail sollte der beigefügte Anhang aus einer pdf-Datei bestehen, die nicht größer als 5 MB ist.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen nur dann in einem weiteren Verfahren berücksichtigt werden können, wenn dem Bewerbungsschreiben ein Lebenslauf sowie der Nachweis über die erforderliche Qualifikation beigefügt sind. Aktuelle Arbeitszeugnisse sollten ebenfalls beigefügt werden. Ihre Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher Schrift vorliegen. Ausländische Abschlüsse erfordern das Vorlegen eines Anerkennungs- bzw. Gleichwertigkeitsbescheids. Zudem benötigen wir für Ihre ausländischen Unterlagen eine fachkundige Übersetzung durch staatlich anerkannte beeidigte Dolmetscherinnen/ Dolmetscher oder Übersetzerinnen/ Übersetzer.
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung der auf der Website www.polizei.brandenburg.de eingestellten Hinweise zum Datenschutz gebeten, mit denen Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg informiert werden.