Das Polizeipräsidium mit seinen mehr als 7.000 Bediensteten trägt zur Sicherheit der rund 2,5 Millionen – in 14 Landkreisen und vier kreisfreien Städten wohnhaften – Brandenburgerinnen und Brandenburger bei.
Das Kriminaltechnische Institut (KTI) beim Landeskriminalamt stellt das zentrale Expertisenlabor für die Polizei des Landes Brandenburg dar und ist eine Abteilung des Landeskriminalamtes. Im KTI werden im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Polizei Beweismittel in Strafverfahren analysiert und begutachtet.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Landeskriminalamt, Abteilung Kriminaltechnisches Institut am Dienstort Eberswalde die Stelle
einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für Schusswaffen und Schusswaffenspuren
oder vorzugsweise
einer bereits ausgebildeten Sachverständigen/eines bereits ausgebildete Sachverständigen (m/w/d)
in Vollzeit zu besetzen.
Das erwartet Sie:
Die Tätigkeit einer Sachverständigen für Schusswaffen und Schusswaffenspuren/eines Sachverständigen für Schusswaffen und Schusswaffenspuren umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
Gutachterliche Tätigkeit
Durch Sie werden Untersuchungen zu und Bearbeitung von kriminaltechnischen Begutachtungsaufträgen im Bereichen Schusswaffen und Schusswaffenspuren - Untersuchungen aus dem Bereichen, Waffentechnik, Waffenrecht, Ballistik sowie Identifizierung bearbeitet.
Die qualitätssichernden Vorgaben aus der Akkreditierung nach der internationalen Norm 17025 sind zwingend umzusetzen. Dabei sind Fachkompetenz, eingesetzte Methoden, Mittel und Ressourcen streng an der Norm auszurichten.
Die Tätigkeiten bestehen im Einzelnen aus:
Voruntersuchungen
Untersuchungsmaterialien (UM) sind auf Kontamination und Gefährdung zu überprüfen, Sicherheit an Schusswaffen herzustellen und entsprechend unter arbeitsschutzkonformen Maßgaben zu behandeln.
Untersuchung
Bewertung der Spuren (Eignung, Qualität, Quantität), Plausibilitäts- und Qualitätskontrolle der Experimente, Vergleichsuntersuchungen.
Bewertung der Befunde
Fachliche Anleitung und Überwachung der Vorarbeiten, die durch technische Mitarbeiter durchgeführt wurden.
Verfassen von Berichten und Gutachten
Vertretung der Gutachten vor Gericht sowie Beratung von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden hinsichtlich der Möglichkeiten der Untersuchungen und zu inhaltlichen und methodischen Untersuchungsfragen.
Zudem übernehmen Sie administrative Aufgaben im Hinblick qualitätssichernder Maßnahmen, führen qualitätssichernde und fachbezogene Fortbildungen durch und arbeiten in der Arbeitsgruppe Waffentechnik/Waffenrecht sowie Ballistik des Bundeskriminalamtes und der Länder mit.
Anforderungen:
formale Anforderung
Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor) auf einem naturwissenschaftlichen bzw. ingenieurwissenschaftlichen Gebiet z.B. in der Fachrichtung Physik, Waffentechnik, Maschinenbau, Feinwerktechnik oder Fertigungstechnik.
oder
erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Sachverständigen für Schusswaffen und Schusswaffenspuren nach der „Aus- und Fortbildungsordnung für Sachverständige (AFOS)“.
Die Ausschreibung richtet sich auch an Bewerberinnen und Bewerber, die über gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in entsprechenden Tätigkeiten verfügen.
fachliche Anforderungen
- anwendungsbereites Abiturwissen (Schwerpunkte naturwissenschaftliche Fächer)
- sicherer Umgang mit PC und Anwendungssoftware (grundlegende Kenntnisse in der Programmierung und Kenntnisse in Visual Basic wären wünschenswert
Die Bereitschaft zur Absolvierung einer umfangreichen Ausbildung und Erlangung besonderer Fachkenntnisse und Spezialwissen zur/zum Sachverständigen incl. Bereitschaft, innerhalb dieser ca. dreijährigen Ausbildung ca. sechs Monate in verschiedenen Bundesländern an Lehrgängen und Praktika teilzunehmen.
Der Arbeitsgegenstand ist mit Einschränkungen der Mobilität unverträglich, wenn folgende Tätigkeiten nicht möglich sind:
- Heben von Lasten bis 25 kg
- Überwinden von Treppen (kein Aufzug zum Schusslabor)
- gebücktes Arbeiten über längere Zeiträume.
außerfachliche Anforderungen
- stark ausgeprägte Kommunikations- und Motivationsfähigkeit sowie Entscheidungskompetenz
- gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- stark ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
- gut ausgeprägte Organisations- und Durchsetzungsfähigkeit
- Engagement, Flexibilität, Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Ableistung von operativen Einsätzen am Ereignisort
- Fahrerlaubnis Klasse B
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei der Behörde abgefordert wird.
Wir bieten Ihnen:
Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Eingruppierung bis Entgeltgruppe 11 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) bzw. nach Entgeltgruppe 12, sofern Sie bereits zur Sachverständigen/zum Sachverständigen ausgebildet sind.
Eine entsprechende Ausbildung zur Sachverständigen/zum Sachverständigen beim Bundeskriminalamt und nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung die Höhergruppierung in Entgeltgruppe 12 TV-L.
Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich.
Daneben bieten wir:
- eine anspruchsvolle und herausfordernde Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
- ein motiviertes Team mit fachlicher und sozialer Kompetenz
- vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
- flexible Arbeitszeitgestaltung (kernzeitlose Gleitzeit zwischen 06:00 und 21:00 Uhr) mit der Möglichkeit der flexiblen Arbeitsortgestaltung
- kostenlose Nutzung von Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. Sportkurse, Fitnessräume etc.)
- bedarfsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten
- die Möglichkeit zum Bezug eines vom Arbeitgeber bezuschussten VBB-Firmentickets bzw. Deutschlandtickets-Job
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie bezahlte Freistellung am 24.12. und 31.12.
- betriebliche Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung
Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt die Polizei des Landes Brandenburg großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist daher - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernisse - grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
Zudem fördert die Landespolizei aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Allen, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität.
Ihre besondere Verpflichtung sieht die Landespolizei in der Einstellung behinderter Menschen. Daher werden Bewerbende, die zum Personenkreis schwerbehinderter oder diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung gehören, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Auf eine ggf. vorliegende Behinderung ist im Bewerbungsschreiben hinzuweisen.
Kontakt und Informationen
Auskünfte zum fachlichen Aufgabenbereich erteilt Ihnen Herr Dr. Werner unter der Telefonnummer (03334) 388-4121. Für Fragen zum Bewerbungs-/Auswahlverfahren steht Ihnen Frau Kolitsch unter der Telefonnummer (0331) 283-3314 gern zur Verfügung.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Nachweis über den erforderlichen Abschluss sowie ggf. Arbeitszeugnissen) bis zum 15.09.2025 an das.
Polizeipräsidium des Landes Brandenburg
Behördenstab, Stabsbereich Personal
Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam
oder
bewerbung.pp@polizei.brandenburg.de
Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären und nach Möglichkeit Angaben zu ihrer personal-führenden Stelle zu tätigen.
Eine Rücksendung eingereichter Bewerbungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Daher wird gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Kopien beizufügen und keine Bewerbungsmappe zu verwenden.
Sollten Sie uns Ihre Unterlagen verschlüsselt zusenden wollen, kontaktieren Sie uns zur Übermittlung unseres öffentlichen Schlüssels.
Bei Einsendung der Unterlagen per E-Mail sollte der beigefügte Anhang aus einer pdf-Datei bestehen, die nicht größer als 5 MB ist.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen nur dann in einem weiteren Verfahren berücksichtigt werden können, wenn dem Bewerbungsschreiben ein Lebenslauf sowie der Nachweis über die erforderliche Qualifikation beigefügt sind. Aktuelle Arbeitszeugnisse sollten ebenfalls beigefügt werden. Ihre Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher Schrift vorliegen. Ausländische Abschlüsse erfordern das Vorlegen eines Anerkennungs- bzw. Gleichwertigkeitsbescheids. Zudem benötigen wir für Ihre ausländischen Unterlagen eine fachkundige Übersetzung durch staatlich anerkannte beeidigte Dolmetscherinnen/ Dolmetscher oder Übersetzerinnen/ Übersetzer.
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung der auf der Website www.polizei.brandenburg.de eingestellten Hinweise zum Datenschutz gebeten, mit denen Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg informiert werden.