Sb IuK-Forensik oder ausgebildeter Sachverständiger (m/w/d)

Überregional

Kategorie
Stellenausschreibungen
Tags
Bewerbung
Datum
26.08.2025

Das Polizeipräsidium mit seinen mehr als 7.000 Bediensteten trägt zur Sicherheit der rund 2,5 Millionen – in 14 Landkreisen und vier kreisfreien Städten wohnhaften – Brandenburgerinnen und Brandenburger bei. Dabei unterstützt das dem Polizeipräsidium zugeordnete Landeskriminalamt als „Service- und Dienstleister“ die regionalen Polizeidienststellen auf dem Gebiet der Gefahren-abwehr sowie der Verfolgung von Straftaten und führt in speziellen Phänomenbereichen und in herausragenden Lagen auch selbst die Ermittlungen. Um den wachsenden Herausforderungen der Internetkriminalität wirksam zu begegnen, ist beim Landeskriminalamt in der Abteilung Zentrale Aufgaben/Cyber-Competence-Center/Besondere Ermittlungen ein Cyber-Competence-Center eingerichtet, das u.a. für die landesweite Daten- und Beweissicherung bei Informations- und Kommunikationskriminalität sowie deren forensische Auswertung und Begutachtung zuständig ist.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind im Landeskriminalamt, Abteilung Zentrale Aufgaben/Cyber-Competence-Center/Besondere Ermittlungen am Dienstort Eberswalde, zwei Stellen als

Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter IuK-Forensik

oder  

bereits ausgebildete Sachverständige/bereits ausgebildeter Sachverständiger (m/w/d)

in Vollzeit zu besetzen.

Das erwartet Sie:

Als Sachverständige/als Sachverständiger für IuK-Forensik sind Sie für IuK-forensische Untersuchungen und Begutachtungen digitaler Spuren im Spezialgebiet (die Fachrichtung „IuK-Forensik“ gliedert sich derzeit in die Spezialrichtungen Mobile-Computing, Windows-Forensik, Linux-Forensik, Macintosh-Forensik, Kryptologie und Datenrekonstruktion) zuständig.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • die Sichtbarmachung, Analyse und forensische Interpretation von digitalen Spuren aus sichergestellten bzw. beschlagnahmten Beweismitteln

(wissenschaftliche und technische, systematische Untersuchung krimineller Handlungen im Bereich von IT-Systemen) in allen Deliktsbereichen, auch in Fällen der sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

  • die Erstellung von Gutachten und deren Vertretung vor Gericht

(Darstellung der Untersuchungsergebnisse in Form von Gutachten, Berichten und Ergebnismitteilungen d.h. Aufbereitung der Untersuchungsergebnisse in einer allgemein verständlichen Weise und Darlegung der angewandten Methoden und der verwendeten technischen Mittel unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Standards der digitalen Forensik)

  • Entwicklung/Einführung von Methoden und Verfahren der Datensicherung und der Datenträgeruntersuchung entsprechend des aktuellen technischen Entwicklungsstandes und der Anforderungen an die IuK-Beweismitteluntersuchung)
  • Beratung und Unterstützung der Ermittlungsbehörden in allen Stadien des Ermittlungsverfahrens

Anforderungen:

formale Anforderungen:

Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) in der Fachrichtung digitale Forensik oder Informatik

oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Sachverständigen IuK-Forensik nach der „Aus- und Fortbildung Digitale Forensik (ADiF)“ des BKA.

Die Ausschreibung richtet sich auch an Bewerberinnen und Bewerber, die über gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in entsprechenden Tätigkeiten verfügen.

fachliche Anforderungen:

Bereitschaft zur Absolvierung einer umfangreichen Ausbildung und Erlangung besonderer Fachkenntnisse und Spezialwissen zum Sachverständigen, incl. Bereitschaft, innerhalb dieser ca. dreijährigen Ausbildung ca. sechs Monate in verschiedenen Bundesländern an Lehrgängen und Praktika teilzunehmen.

 Zudem verfügen Sie über

  • Kenntnisse der IuK-Technik und im Umgang mit DV-Anwendungen
  • fachspezifische Englischkenntnisse
  • fundierte Kenntnisse der Betriebssysteme Windows, Linux und MacOS und zugehöriger Dateisysteme zu Netzwerktechnologien und –protokollen sowie im Bereich Anwendersoftware
  • anwendungsbereites Wissen auf dem Gebiet der Script-Programmierung
  • Fahrerlaubnis der Klasse B (unabdingbar)

außerfachliche Anforderungen:

  • analytische Fähigkeiten
  • eigenständige, strukturierte und ergebnisorientierte Arbeitsweise
  • gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
  • ausgeprägte Kooperations- und Teamfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Bereitschaft, anlassbezogen und auch außerhalb der regelmäßigen Bürodienstzeiten mitzuarbeiten (Dienst zu unregelmäßigen Zeiten, Bereitschaftsdienst)
  • Fahrerlaubnis der Klasse B (unabdingbar).

Mit Blick auf die mit der Funktion verbundenen sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten ist zudem eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) nach dem Brandenburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BbgSÜG) vorgesehen. Die Bereitschaft, bei Einstellungsabsicht diese Sicherheitsüberprüfung durchführen zu lassen, ist im Bewerbungsschreiben zu erklären.

Wir bieten Ihnen:

Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Eingruppierung bis Entgeltgruppe 11 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) bzw. nach Entgeltgruppe 12 sofern Sie bereits zur Sachverständigen/zum Sachverständigen ausgebildet sind.

Eine entsprechende Ausbildung zur Sachverständigen/zum Sachverständigen beim Bundeskriminalamt und nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung die Höhergruppierung in Entgeltgruppe 12 TV-L.

Bei Erfrüllung der persönlichen Voraussetzungen ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich.

Daneben bieten wir:

  • eine anspruchsvolle und herausfordernde Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
  • ein motiviertes Team mit fachlicher und sozialer Kompetenz
  • vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeitgestaltung (kernzeitlose Gleitzeit zwischen 06:00 und 21:00 Uhr) mit der Möglichkeit der flexiblen Arbeitsortgestaltung
  • kostenlose Nutzung von Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. Sportkurse, Fitnessräume etc.)
  • bedarfsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten
  • die Möglichkeit zum Bezug eines vom Arbeitgeber bezuschussten VBB-Firmentickets bzw. Deutschlandtickets-Job
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie bezahlte Freistellung am 24.12. und 31.12.
  • betriebliche Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung

Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt die Polizei des Landes Brandenburg großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist daher - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernisse - grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.

Zudem fördert die Landespolizei aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Allen, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität.

Ihre besondere Verpflichtung sieht die Landespolizei in der Einstellung behinderter Menschen. Daher werden Bewerbende, die zum Personenkreis schwerbehinderter oder diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung gehören, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Auf eine ggf. vorliegende Behinderung ist im Bewerbungsschreiben hinzuweisen.

 

Kontakt und Informationen

te zum fachlichen Aufgabenbereich erteilt Ihnen Herr Shorow unter der Telefonnummer (03334) 388-1230. Für Fragen zum Bewerbungs-/Auswahlverfahren steht Ihnen Frau Kolitsch unter der Telefonnummer (0331) 283-3314 gern zur Verfügung.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Nachweis über den erforderlichen Abschluss sowie ggf. Arbeitszeugnissen) bis zum 15.09.2025 an das

 

Polizeipräsidium des Landes Brandenburg

Behördenstab, Stabsbereich Personal

Kaiser-Friedrich-Straße 143

14469 Potsdam

oder

bewerbung.pp@polizei.brandenburg.de

 

Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären und nach Möglichkeit Angaben zu ihrer personal-führenden Stelle zu tätigen.

Eine Rücksendung eingereichter Bewerbungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Daher wird gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Kopien beizufügen und keine Bewerbungsmappe zu verwenden.

Sollten Sie uns Ihre Unterlagen verschlüsselt zusenden wollen, kontaktieren Sie uns zur Übermittlung unseres öffentlichen Schlüssels.

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen nur dann in einem weiteren Verfahren berücksichtigt werden können, wenn dem Bewerbungsschreiben ein Lebenslauf sowie der Nachweis über die erforderliche Qualifikation beigefügt sind. Aktuelle Arbeitszeugnisse sollten ebenfalls beigefügt werden. Ihre Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher Schrift vorliegen. Ausländische Abschlüsse erfordern das Vorlegen eines Anerkennungs- bzw. Gleichwertigkeitsbescheids. Zudem benötigen wir für Ihre ausländischen Unterlagen eine fachkundige Übersetzung durch staatlich anerkannte beeidigte Dolmetscherinnen/ Dolmetscher oder Übersetzerinnen/ Übersetzer. 

Hinweise zum Datenschutz:

Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung der auf der Website www.polizei.brandenburg.de eingestellten Hinweise zum Datenschutz gebeten, mit denen Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg informiert werden.

 

 

 

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Stabsbereich Personal

Kaiser-Friedrich-Str. 143
14469 Potsdam
Zum Impressum des Polizeipräsidiums


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