Ein Mitarbeiter des Wachschutzes setzte die Polizei am 03.03. vormittags darüber in Kenntnis, dass ein 30-jähriger Asylbewerber offenbar absichtlich die Musik in seinem Zimmer zu laut anmachte, um den Mitbewohner am Schlaf zu hindern. Der Geschädigte geht zur Nachtzeit arbeiten und wollte daher am Tage den Schlaf nachholen. Der Streit zwischen den Beteiligten konnte durch die eingesetzten Beamten zunächst geschlichtet werden. Den Beteiligten wurde angeraten, die zuständige Sozialberaterin zu kontaktieren.
Ruhestörung
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 05.03.2018
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