Im Rahmen einer Streifenfahrt wurde ein 38-jähriger auf einem E-Roller angehalten kontrolliert. Das angebrachte Versicherungskennzeichen war abgelaufen und passte außerdem nicht zu dem vor Ort befindlichen Roller, weshalb dieser sichergestellt wurde. Der Fahrer muss sich nun u.a. wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung verantworten.
Rollerfahrt endet mit Sicherstellung
Sonntag, 06.08.2023, 07:30 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 07.08.2023
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