Innenminister Dr. Jan Redmann hat sich bei einem Sicherheitsgespräch auf dem Flughafen Berlin Brandenburg mit Vertretern unter anderem von Bundespolizei, Flughafengesellschaft und Deutscher Flugsicherung zur aktuellen Lage ausgetauscht. Hintergrund des Treffens war der Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle vergangene Woche. Nach dem Treffen betonte Redmann die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.
Redmann: „Die Sicherheitslage für die kritische Infrastruktur hat sich mit dem Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle noch einmal verschärft. Der Flughafen Berlin Brandenburg ist nicht nur Verkehrsflughafen, sondern auch Regierungsflughafen. Es braucht deshalb den intensiven Austausch aller Verantwortlichen und entschlossenes Handeln. Deshalb begrüße ich auch die Ankündigung des Bundes, die Drohnenabwehr der Bundespolizei zu verdoppeln und mehr zu investieren in die Drohnensicherheit am BER.“
Außerdem hat sich Dr. Redmann heute mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen aus Bund und Ländern ausgetauscht. Dazu teilte der Innenminister mit: „Die Strukturen der Drohnenabwehr sind etabliert und die Abläufe werden weiter angepasst. Das ist die wesentliche Erkenntnis aus dem heutigen Gespräch auf Bund-Länder-Ebene. Die enge Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern ist angesichts der aktuellen Situation wichtiger denn je. Deshalb werden wir den Austausch intensivieren und die Drohnenabwehr wird weiter verstärkt.“
Gleichzeitig verwies Redmann auf seine Pläne für einen besseren Schutz von kritischer Infrastruktur in der Fläche des Landes: „In Brandenburg gibt es nicht nur einen internationalen Flughafen, der von der Bundespolizei geschützt wird. Es gibt auch andere Kritische Infrastruktur wie Kraftwerke oder Telekommunikation. Deswegen haben wir bereits vor dem Drohnenvorfall in Leipzig mit den Arbeiten an einem Gesetz zum Schutz unserer kritischen Infrastruktur begonnen – nach Leipzig werden wir diese Arbeiten noch intensiver vorantreiben.“
Das Innenministerium arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf zum Schutz kritischer Infrastruktur, der es Betreibern kritischer Infrastruktur wie beispielsweise Kraftwerken oder Rechenzentren ermöglichen soll, selbst Drohnen zu erfassen und abzuwehren. Das soll über das rechtliche Instrument der Beleihung geschehen, in dem hoheitliche Befugnisse auf Zeit übertragen werden. Die Übernahme solcher Befugnisse soll freiwillig sein und nach dem bisherigen konzeptionellen Ansatz nur auf Antrag des jeweiligen Betreibers erfolgen.
Eine Verpflichtung eines Unternehmens, sich mit hoheitlichen Befugnissen ausstatten zu lassen, ist nicht vorgesehen. Umgekehrt bedeutet ein Antrag aber auch nicht, dass damit automatisch eine Beleihung erfolgen soll. Der Gesetzentwurf soll nach bisherigem Stand noch in diesem Jahr in die Ressortabstimmung gehen. Vor der Sommerpause im kommenden Jahr könnte er vom Landtag beschlossen werden.