Bei einer Verkehrskontrolle wurde ein 23-Jähriger Radfahrer festgestellt, welcher augenscheinlich alkoholisiert war. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,96 Promille. Weiterhin wurden bei ihm Betäubungsmittel festgestellt. Nach der erfolgten Blutprobe und Sicherstellung der Betäubungsmittel wurde er entlassen. Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden eingeleitet.
Radfahren mit erheblicher Alkoholisierung
Samstag, 07.01.2023, 02:20 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Sucht
- Datum
- 07.01.2023
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