Das Polizeipräsidium wurde mit Beschluss vom 18.03.2021 durch das OVG Berlin-Brandenburg im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, durch eine Pressemitteilung auf seiner Website bekannt zu geben, dass vorbehaltlich einer gerichtlichen Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren ungeklärt ist, ob die Behauptung in der Polizeimeldung vom 16.08.2018 zutrifft, mit Herrn Knud Brandis sei eine Gefährderansprache durchgeführt worden.
Die Polizei kommt dieser einstweiligen Anordnung mit dieser Pressemitteilung nach.