Polizisten bei Einsätzen bedroht und geschlagen

Nordwestuckermark

Uckermark

Kategorie
Kriminalität
Tags
Gewalt
Datum
09.08.2019

Gleich bei zwei Einsätzen in der Uckermark sahen sich am Abend des 08.08.2019 die eingesetzten Polizisten mit Gewalttätigkeiten konfrontiert.

In Fürstenwerder war ein junger Mann gegen 22:00 Uhr tätlich gegen Familienmitglieder vorgegangen. Dabei hatte der 23-Jährige seinen ein Jahr jüngeren Bruder verletzt. Er selbst erlitt ebenfalls Blessuren, als er die Scheibe der Hauseingangstür beschädigte. Bei Eintreffen der hinzugerufenen Polizisten, wurden sie von ihm mit Drohungen empfangen. Der Mann versuchte in der Folge, die Uniformierten zu treten und wehrte sich heftig gegen seine Ergreifung. Die Beamten stellten ihn einem Arzt vor, der seine Verletzungen versorgte, die er sich bei der Zerstörung der Scheibe zugezogen hatte. Anschließend erfolgte zur Verhinderung weiterer Taten eine Einlieferung in den polizeilichen Gewahrsam. Auch jetzt mussten sich die Polizisten Beleidigungen und Bedrohungen anhören und weiterer Gewaltanwendung erwehren. Dabei erlitten zwei Polizisten leichte Verletzungen. Der bereits hinlänglich bekannte Delinquent hatte einen Atemalkoholwert von 1,4 Promille aufzuweisen. In seinen Sachen fanden sich überdies drogenähnliche Substanzen.

Wenig später wurden Polizisten nach Groß Sperrenwalde gerufen, als ein Betrunkener es sich bei einer Veranstaltung auf einer Terrasse gemütlich gemacht hatte und offensichtlich dort seinen Rausch ausschlafen wollte. Auch dieser Mann schlug und trat nach den Beamten und konnte nur mittels einfacher körperlicher Gewalt beruhigt werden. Immer wieder stieß der 56-Jährige Beleidigungen aus, so dass er die Nacht ebenfalls im polizeilichen Gewahrsam verbrachte.

Für die beiden Herren hat das Geschehen noch ein juristisches Nachspiel. Sie werden sich wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung verantworten müssen. Im erstgenannten Fall kommen noch versuchte gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz hinzu.         

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