Ein Polizeibeamter war am 21.11.2024 am Amtsgericht Fürstenwalde zu einem Termin geladen. In den Räumen des Gerichtes erkannte er einen Mann wieder, der kein unbeschriebenes Blatt Papier ist. In dem Wissen, dass der Mann noch einen offenen Haftbefehl hat, verständigte er die Uniformierten Kollegen.
Tatsächlich lag der Polizeibeamte in seiner Annahme richtig. Nachdem der 55-jährige Gesuchte wiederum in seinem Termin entbehrlich war, warteten die Beamten mit Handfesseln auf ihn. Die geforderte Summe konnte der Herr nicht aufbringen, sodass er sich nun für sein Handeln in der Vergangenheit in einer Justizvollzugsanstalt verantworten muss.