Polizei begleitet und sichert zwei Veranstaltungen in der Potsdamer Innenstadt

Landeshauptstadt Potsdam, Innenstadt

Potsdam

Kategorie
Demonstrationen
Datum
22.09.2018

Ein arbeitsreicher Tag geht für die Polizei der Direktion West zu Ende. Zwei angemeldete und genehmigte Veranstaltungen in der Potsdamer Innenstadt wurden von Kollegen, unter anderem der Polizeiinspektion Potsdam, der Bereitschaftspolizei und der Verkehrspolizei, mit insgesamt 80 Polizisten begleitet. Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen waren Verkehrslenkungsmaßnahmen rund um die Veranstaltungsorte sowie die Begleitung und Absicherung des mobilen Aufzugs „Stadt für alle!“. Dieser  begann gegen 14:00 Uhr an der Friedrich-Engels-Straße Ecke Schlaatzweg und begab sich dann in Richtung des Hauptbahnhofes über die Lange Brücke auf die Breite Straße bis zur Ecke Dortustraße. Von dort setzten die Teilnehmer ihren Weg über die Charlottenstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Kurfürstenstraße in Richtung Hebbelstraße fort und beendeten die Veranstaltung gegen 17:30 Uhr am Bassinplatz. Begleitet wurde die Versammlung von mehreren Redebeiträgen. Neben diesem Aufzug fand zeitgleich auf der Langen Brücke eine Aktion zum EU-weiten autofreien Tag statt. Die Teilnehmer nutzten zwischen 14:00 und 15:15 Uhr beide Richtungsfahrbahnen der Langen Brücke für Ihre Kundgebung und gliederten sich später in die Versammlung „Stadt für alle!“ ein. Zwischen 14:00 und 16:00 Uhr war die Lange Brücke für den Kraftverkehr in beide Fahrtrichtungen voll gesperrt. Fußgängern, Fahrradfahrern und Passagieren des Öffentlichen Nahverkehrs war es weiterhin zu jeder Zeit möglich die Lange Brücke wie gewohnt zu nutzen. Ortskundige Bürger wurden bereits am Vortag über diese Aktion unterrichtet und gebeten die Innenstadt weiträumig zu umfahren. Es kam nur lokal und vereinzelt zu zähfließendem Verkehr.

Die Veranstaltungen verliefen ohne nennenswerte Zwischenfälle ab und blieben friedlich. Die Kollegen fertigten lediglich eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Die Kollegen bemerkten Personen im Versammlungszug, die Glasflaschen mit sich führten. Dieser Umstand verstößt jedoch gegen die Versammlungsauflagen. Nach Aufforderung wurde dies vom Versammlungsleiter nicht unterbunden, sodass nun strafrechtliche Konsequenzen folgen werden.

Samstag, 22.09.2018, 13:30 bis 17:30 Uhr

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