Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde beim Fahrer eines PKW ein freiwilliger Drogenschnelltest durchgeführt. Da der Test positiv reagierte, wurde in der Folge eine Blutprobenentnahme beim Betroffenen realisiert und diesem die Weiterfahrt untersagt.
Zudem muss sich der Fahrer in dem eingeleiteten Ordungswidrigkeitenverfahren verantworten.
08.02.06, gg. 02:50 Uhr