Ein namentlich bekannter Anrufer meldet einen PKW BMW, welcher Schlangenlinien fährt. Das Fahrzeug wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle konnte Alkohol in der Atemluft der 56-jährigen Fahrzeugführerin festgestellt werden. Die Durchführung eines Atemalkoholtests lehnte die Fahrerin ab.
Es folgten die Durchführung einer Blutprobenentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins. Die Weiterfahrt mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art wurde untersagt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.